Aus der Soforthilfe wird ab dem 01. Juni 2020 die Überbrückungshilfe

Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzeinbußen erleiden. 

Die Eckpunkte zur Überbrückungshilfe finden Sie hier: in der PDF „Eckpunkte für die Überbrückungshilfe“ oder auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Ihr Team von Dicks-Domin und Kollegen

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