Abschreiben von Computer und Software

Egal, ob Angestellter, Selbstständiger oder Vermieter – die Kosten für beruflich genutzte EDV können steuerlich geltend gemacht werden.

Seit 2021 gibt es eine gute Nachricht für alle, die in neue Hardware investieren: Neu erworbene oder noch in der Abschreibung befindliche Computer und andere EDV-Geräte können sofort abgeschrieben werden. Das bedeutet, man kann die Anschaffungskosten direkt im Jahr der Nutzung steuerlich absetzen.

Aber Achtung:

  • Handys, die teurer als 952 € (brutto) sind, müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden.
  • Großrechner zählen gar nicht mit rein und haben eine Abschreibungsdauer von 7 Jahren.

Software: Volle Abschreibung sofort möglich

Beim Kauf von Software sieht es noch einfacher aus: Hier gibt es keine Einschränkungen. Die Kosten können in voller Höhe sofort abgesetzt werden, egal wie hoch sie sind.

Sofortabschreibung ist kein Muss

Die Sofortabschreibung muss nicht zwingend genutzt werden. Wenn es für steuerlich vorteilhafter ist, können die Kosten auch über mehrere Jahre verteilt werden. Hier lohnt es sich, individuell zu prüfen, was am besten passt. 

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