Alexander Falk

„Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit des Ziels.“Benjamin Disraeli

Syndikusrechtsanwalt | Rechtsanwalt | Diplom-Jurist | Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV (TÜV Süd Akademie)

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alexander.falk@dd-kollegen.de

Herr Alexander Falk ist als Syndikusrechtsanwalt in unserem Unternehmen als Verantwortlicher für die Rechtsabteilung tätig. Er berät und unterstützt uns dabei in allen im Rahmen des Steuerrechts auftretenden rechtlichen Aspekten, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsmitteln, wie der Einspruchserstellung. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er im Bereich Insolvenzrecht, Zwangsverwaltungsrecht, Nachlasspflegschaften, Erbrecht sowie Mieterecht tätig und wurde zum Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter und Nachlasspfleger bestellt.

Vita

Herr Syndikusrechtsanwalt Alexander Falk studierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften. Im Jahre 2004 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen erfolgreich ab und es wurde ihm die Berufsbezeichnung Diplom-Jurist verliehen. Im Anschluss erfolgte die Absolvierung des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Rechtsreferendariat) beim OLG Dresden Stammdienststelle LG Chemnitz, die erfolgreich mit Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens (Assessorexamen) im November 2006 endete.

Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Dezember 2006 arbeitet Alexander Falk als Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Feldmann, Klug und Partner GbR Chemnitz, nunmehr Rechtsanwälte Falk GbR Chemnitz. Dort ist er im Bereich Insolvenzrecht, Zwangsverwaltungsrecht, Nachlasspflegschaften, Erbrecht sowie Mieterecht tätig und wurde zum Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter und Nachlasspfleger bestellt.

Am 09.10.2015 erfolgte darüber hinaus die erfolgreiche Qualifikation zum Datenschutzbeauftragten DSB-TÜV (TÜV Süd Akademie).

Im Juni 2018 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Dicks-Domin und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH verliehen.

Tätigkeitsschwerpunkt als Syndikusrechtsanwalt

Seine Tätigkeit ist unter den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 BRAO geprägt von

  • der Analyse des Sachverhalts, der Rechtslage und der Lösungsmöglichkeiten,
  • der Erteilung von Rechtsrat,
  • selbständiger Verhandlungsführung, Gestaltung oder Verwirklichung von Rechten.
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