Corona-Hilfen: Welche Hilfen stehen mir aktuell zu?

Um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu unterstützen, die in der Corona-Pandemie von Schließungen und massiven Umsatzrückgängen betroffen sind, hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Palette der zur Verfügung stehenden Wirtschaftshilfen ausgeweitet.

Schon bisher gibt es für diejenigen Unternehmen, die bereits seit dem 2. November 2020 bundesweit geschlossen sind, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“).

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, der bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonates beträgt. Diese Hilfe gilt insbesondere für Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser.

Der Antrag auf Novemberhilfe kann noch bis zum 31.Januar 2021 gestellt werden.

Der Antrag auf Dezemberhilfe kann seit kurzem eingereicht werden und muss bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Neu hinzu kommt nun die sogenannte Überbrückungshilfe III

Sie steht einerseits für den Monat Dezember 2020 den seit dem 16. Dezember 2020 bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung.

Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die im Dezember 2020 neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember 2020 die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an.

Soloselbstständige können alternativ zu den Zuschüssen zu den fixen Kosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale – „Neustarthilfe“ – in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bis maximal 5.000 Euro bekommen.

Eine Antragsstellung auf Überbrückungshilfe III soll noch im Januar 2021 möglich sein.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Überbrückungshilfe II nur noch bis zum 31.01.2021 gestellt werden können!

Grafik: bundesfinanzministerium.de

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dicks-Domin & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

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