Der Mindestlohn steigt!

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.

Dadurch erhöht sich die Verdienstgrenze im Minijob auf  603 Euro pro Monat bzw. 7.236 Euro pro Jahr.

Damit verändert sich künftig auch die untere Midijob-Grenze, sie liegt dann bei 603,01 Euro. Die obere Grenze bleibt unverändert bei 2.000 Euro.

Aufgepasst: Aus Midijob wird ein Minijob

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahr 2025 durchschnittlich zwischen 556,01 und 603 Euro im Monat verdient haben und deren Verdienst ab dem 1. Januar 2026 weiterhin in dieser Grenze bleibt, verlieren ihren Status als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Sie gelten dann als Minijobber.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben möchten, müssen ihre Arbeitszeit und ihren monatlichen Verdienst im Jahr 2026 entsprechend anpassen und durchschnittlich mehr als 603 Euro im Monat verdienen.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dicks-Domin & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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