Kurzarbeitergeld und KfW-Corona-Hilfe

Liebe Mandantinnen und Mandanten, 

mit verschiedenen internen Schritten wollen wir der Verbreitung des Coronavirus entgegenwirken. Doch auch die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmen-Paket veröffentlicht, um Unternehmen, die von der aktuellen Situation und deren Folgen betroffen sind, finanziell unter die Arme zu greifen. Wir möchten Sie heute über Neuigkeiten informieren und Ihnen wichtige Links an die Hand geben.

1. Kurzarbeitergeld

Am 18.03.2020 informierten die Bundesagentur für Arbeit, die IHK, die Handwerkskammer Chemnitz, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft gemeinsam im Rahmen eines interaktiven Webinars zum Kurzarbeitergeld und beantworteten Fragen zu diesem Thema.

Das Webinar können Sie hier https://www.edudip.com/de/webinar-aufzeichnung/dd6da6be-5c0a-4ade-8a62-fd92de213cf6 abrufen. Dort bitte die eigene E-Mail-Adresse eingeben und los geht’s.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern, vorzugsweise per E-Mail, zur Verfügung.

2. KfW-Corona-Hilfe

Die KfW stellt ab sofort die bestehenden Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell und KfW-Kredit für Wachstum zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 80% des Kreditvolumens).

Hier finden Sie den Link KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen und die KfW-Info an die Banken. Dort sind die „neuen“ Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt, welche wir hier kurz zusammengefasst haben:

KfW-Unternehmerkredit / ERP-Gründerkredit 

  • für junge und Bestandsunternehmen 
  • es gelten die regulären Prüfungsregularen der Banken
  • Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder endfällig mit 2 Jahren Laufzeit
  • Anträge können ab 23.03. im Rahmen einer Übergangsregelung gestellt werden – technisch ist eine Zusage und Auszahlung spätestens ab 14.04. möglich. Darüber hinaus muss der Antrag nach offiziellem Start der Programmerweiterung noch einmal gestellt werden.

Sonderprogramm 2020

  • für Unternehmen, die durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind
  • genauere Inhalte noch unbekannt
  • Entscheidung / Genehmigung der Europäischen Kommission steht noch aus und wird für die nächste Woche erwartet

Hier Download KfW-Information für Banken 11/2020 (18. März 2020)  (PDF, 59 KB)

3. Freistaat plant Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

Minister Martin Dulig kündigte am 17.03.2020 ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen an, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind und dadurch unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Die Beantragung und Ausreichung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Die Bedingungen und das Antragsverfahren werden derzeit erarbeitet.  Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. 

Hier der Link: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235197

4. In eigener Sache

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch wir zum Schutz unserer Mitarbeiter und Mandanten vermehrt im Home-Office arbeiten. So kann es zu Einschränkungen unserer Bürozeiten und auch der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen per E-Mail an uns zu senden. Wir werden dann umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Bleiben Sie gesund, Ihr Team von Dicks-Domin und Kollegen

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