Lohnsteuerermäßigungen – so kann man den monatlichen Nettolohn erhöhen

Lohnsteuerermäßigungen

Wenn man als Angestellter hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, muss man nicht bis zur Steuererklärung warten, um diese geltend zu machen. Durch eine Lohnsteuerermäßigung werden die Kosten bereits für den monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, wodurch der Nettolohn erhöht wird.

Diese Ermäßigung muss beim Finanzamt beantragt werden und gilt ab dem Monat, in dem man den Antrag stellt.

𝐅𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐊𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐟ü𝐫 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐄𝐫𝐦äß𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐫𝐞𝐥𝐞𝐯𝐚𝐧𝐭:
•Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten
•Sonderausgaben wie Ausbildungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltsleistungen
•Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Pflegekosten
•𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Diese Kosten müssen nach Abzug der gesetzlichen Pauschalbeträge insgesamt mehr als 600 Euro betragen.

𝐃𝐢𝐞 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐊𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐤ö𝐧𝐧𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐜𝐡 𝐠𝐞𝐥𝐭𝐞𝐧𝐝 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭 𝐰𝐞𝐫𝐝𝐞𝐧, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐬𝐢𝐞 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐫 𝟔𝟎𝟎 𝐄𝐮𝐫𝐨-𝐆𝐫𝐞𝐧𝐳𝐞 𝐥𝐢𝐞𝐠𝐞𝐧:
•Behindertenpauschbeträge
•Verluste aus anderen Einkunftsarten
•Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
•Kinderfreibeträge für Kinder, bei denen kein Anspruch auf Kindergeld besteht

𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Wenn Sie eine Lohnsteuerermäßigung beantragt haben, müssen Sie für das Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wir prüfen für Sie gern, welche Kosten Sie geltend machen können.

Hier gibt es auch noch genauere Infos.

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