Reisekosten absetzen

Reisekosten absetzen

Wenn außerhalb von Wohnung oder Arbeitsplatz Kosten anfallen, beispielsweise für eine mehrtägige Geschäftsreise zur Messe, oder auch nur bei einer Fahrt zum nächsten Büroausstatter, dann können diese steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Reisekosten zählen:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Übernachtungskosten und
  • Reisenebenkosten

Als Fahrtkosten können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Zur Vereinfachung gibt es Pauschalen. Diese liegt beim PKW bei 30 Cent, bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen bei 20 Cent.

Für Verpflegungsmehraufwendungen gibt es ebenfalls Pauschalen – bei mehr als 8h Abwesenheit beträgt sie 14 Euro, bei einem ganzen Tag 28 Euro. Bei mehrtägigen Reisen für An- und Abreisetag 14 Euro.

Bei mehrtägiger Abwesenheit werden Übernachtungskosten anerkannt. Sie sind unbeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Für Mahlzeiten dürfen aber nur Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden. Für ein Frühstück verringert sich der Werbungskostenabzug um 5,60 Euro. Für ein Mittag- oder Abendessen jeweils um 11,20 Euro.

Zu den Reisenebenkosten gehören unter anderem folgende Kosten: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, berufliche Ferngespräche und Schriftverkehr, Straßen- und Parkgebühren. Auch sie werden steuerlich anerkannt.

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