Sonderzahlung für Beschäftige und Entschädigung bei Verdienstausfall durch Kinderbetreuung


Wichtige Informationen zur Krisensituation für Arbeitnehmer:

>NEU: In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 EUR im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.

Die Pressemitteilung des Bundesfinanzministerium erhalten Sie beigefügt unter nachfolgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html

>NEU: Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen (gilt auch für Selbstständige).

Maßnahme: Wer während der Pandemie seine Kinder betreuen muss, weil Krippe, Kita, Schule und Hort durch die Behörden geschlossen wurden und deshalb vorübergehend nicht arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Im Infektionsschutzgesetz ist geregelt, dass Betroffene teilweisen Ersatz für ihren Verdienstausfall erhalten. Bitte beachten: Die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs für Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber. Dieser beantragt dann eine Rückzahlung der Entschädigungssummen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS).

Selbständige hingegen müssen den Antrag als Sorgeberechtigte selbst bei der LDS stellen.

Weitere Hinweise, die FAQ und Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de) oder unter folgendem Link: https://lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854

Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per Email zur Verfügung. Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Team von Dicks-Domin & Kollegen

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