Steuerwissen ToGo #2

Was weiß das Finanzamt eigentlich alles über uns? 

Das Finanzamt sammelt immer mehr persönliche Daten und das nicht nur über elektronische Steuererklärungen. Die meisten Daten erhält das Finanzamt sogar ohne unser Zutun.

Viele Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, elektronische Meldungen durchzuführen. 

Zum Beispiel:

  • Kranken- und Pflegeversicherungen: abzugsfähige Beiträge oder Krankengeldzahlungen
  • die Agentur für Arbeit: gezahltes Arbeitslosengeld
  • die deutsche Rentenversicherung: gezahlte Renten
  • das Einwohnermeldeamt: Wohnsitz, Anschrift, Religion und Geburtsdatum
  • Banken: Daten zu Konten
  • Arbeitgeber: Lohnsteuerdaten

Nebenher gibt es etliche weitere Datenquellen, und auch das Finanzamt selbst kann elektronische Daten abrufen. Möglich macht das die persönliche steuerliche Identifikationsnummer, welche jede natürliche Person in Deutschland hat. Mit dieser können Daten den Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Achten Sie einmal darauf, bei wie vielen Anträgen Sie verpflichtet sind, Ihre Steuer-ID anzugeben!

Achtung: Da bei der Erfassung oder Übertragung von Daten immer wieder Fehler auftreten, ist es wichtig, Bescheide des Finanzamtes mit den persönlichen Unterlagen abzugleichen. Fehler sollten daraufhin sofort berichtigt werden.

Schauen Sie sich genauere Infos zu dem Thema nochmal auf unserer Website an, um dem Finanzamt einen Schritt voraus zu sein.

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