Vorsicht Falle I Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf (LfSt)

Aktuell werden in Sachsen gefälschte Einkommensteuerbescheide im Namen der
sächsischen Finanzämter in Papierform von unbekannten Absendern verschickt.
Hierauf macht das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen aufmerksam
.


Zurzeit sind postalische „Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag“ im
Umlauf, die als Absender ein sächsisches Finanzamt (allerdings mit unzutreffender Anschrift)
oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ausweisen. Die Empfänger
werden aufgefordert kurzfristig, binnen einer Woche, Einkommensteuer nachzuzahlen.


An diesen Anhaltspunkten ist leicht zu erkennen, ob es sich bei der Post im Briefkasten um
einen echten Steuerbescheid handelt: Zum einen werden Steuerbescheide immer durch das
jeweilige sächsische Finanzamt – unter Angabe der zutreffenden und vollständigen Anschrift –
erlassen. Weiterhin ergehen die Bescheide immer vom örtlich zuständigen Finanzamt. Die
Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der veranlagten Person und war mitunter auf
den Fälschungen nicht immer korrekt. Hier wurden die Bescheide von vermeintlichen
Finanzämtern verschickt, die für die Bearbeitung der Steuererklärung gar nicht zuständig sind.
Eine Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ wie auch das Siegel
„Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ am Ende des gefälschten
Bescheids existieren nicht.


Alle Steuernummern in Sachsen beginnen immer mit einer 2xx/xxx/xxxx. Die sächsischen
Finanzämter haben zudem ausschließlich Bankverbindungen bei der Deutschen Bundesbank.
Die Bescheide enthalten immer Erläuterungstexte, Rechtsbehelfsbelehrung und
Datenschutzhinweise. Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden auch die angegebenen
Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort passen und mit 090- beginnen.


Die sächsischen Finanzämter und ihre Kontaktdaten sind unter der Internetadresse
www.finanzamt.sachsen.de zu finden. Hier können Steuerpflichtige einen Abgleich
vornehmen.


Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere gleichgelagerte falsche Bescheide im
Umlauf befinden. Daher bitten die sächsischen Finanzämter um besondere Aufmerksamkeit
in der Bevölkerung.


Beim Erhalt von Dokumenten der sächsischen Finanzämter wird gebeten, die auf dem
Dokument angegebene Steuernummer und IdNr. immer mit der eigenen Steuernummer und
IdNr. abzugleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollte umgehend mit dem zuständigen
Finanzamt Kontakt aufgenommen werden.


Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten das zuständige Finanzamt zu
informieren und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Gleiches wird der Freistaat
Sachsen bei den bereits festgestellten Fälschungen tun.


Quelle: Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen, Pressemitteilung v. 1.10.2024 (il)


Fundstelle(n):
NWB VAAAJ-76380

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