Zuschuss vom Bund – Antragstellung ab sofort möglich!

Ab sofort können kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes beantragen. Alle Informationen zu diesem Programm finden Sie unter www.sab.sachsen.de

Der Soforthilfe-Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und beträgt, in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses:

  • bei bis zu 5,0 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
  • bei bis zu 10,0 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro

Die Soforthilfe wird als einmaliger Zuschuss gewährt.

Als Unternehmen müssen Sie sich zunächst auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) registrieren und können dann den Online-Antrag stellen. Die Website der SAB ist derzeit stark überlastet, deswegen haben Sie etwas Geduld oder versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Bei Fragen sind wir gerne behilflich!

Ihr Team von Dicks-Domin & Kollegen

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