31.10.2021 – Fristablauf für Corona-Hilfen

Die Bundesregierung hat seit Beginn der Corona-Pandemie eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe zu unterstützen, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Aktuell können noch Anträge auf Überbrückungshilfe III, Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 coronabedingt Umsatzrückgänge von mindestens 30 Prozent hatten.

Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Coronapandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 %. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt.

Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige, kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aller Wirtschaftszweige unterstützt, die im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt hohe Umsatzeinbrüche, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten und deshalb die Überbrückungshilfe III nicht in Frage kommt.

Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Zuschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst den Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021. Sie unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie.

Da am 31.10.2021 die Abgabefrist für die Förderanträge endet, ist Eile geboten.

Sollten Sie einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 % in den genannten Zeiträumen zu verzeichnen haben und ist bisher noch kein Antrag auf Überbrückungshilfe III, III Plus oder Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus gestellt worden, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre Dicks-Domin & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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