Achtung: Änderung Antragsfrist und Förderzeitraum (Corona-Hilfen)
Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III Plus wurde um die Fördermonate Oktober bis Dezember 2021 ergänzt.
Des Weiteren wurde auch die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus auf den 31.12.2021 verlängert. Dies gilt auch für die Neustarthilfe Plus.
Dies gilt jedoch nicht für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe für die Monate November 2020 bis Juni 2021 beziehungsweise Januar 2021 bis Juni 2021. Hier bleibt die Antragsfrist unverändert der 31.10.2021! Es ist weiterhin Eile geboten.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dicks-Domin & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Stand 12.10.2021