Aufgrund einer seitens der Finanzverwaltung unangekündigten Umstellung der Vollmachtsdatenbank wurden zum 01.06.2026 die Einstellungen zum Bescheidebekanntgabeweg (elektronisch oder postalisch) bei sämtlichen Vollmachten zurückgesetzt und mussten neu hinterlegt werden.
Da Steuerbescheide ab dem 01.01.2027 grundsätzlich elektronisch bekanntgegeben werden, haben wir bei allen Vollmachten zunächst die elektronische Bescheidebekanntgabe ausgewählt.
Dies bedeutet, dass Sie Ihre Steuerbescheide künftig als PDF-Dokument unverschlüsselt per E-Mail über unsere Kanzlei erhalten. Für die Übermittlung verwenden wir die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse, die auch für die elektronische Signatur genutzt wird.
Sollten Sie bisher keine elektronische Signatur verwenden oder wünschen, dass wir für die Zustellung der Bescheide eine andere E-Mail-Adresse nutzen, bitten wir um eine kurze Mitteilung an Bescheide@dd-kollegen.de.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, der elektronischen Bescheidebekanntgabe zu widersprechen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre Steuerbescheide weiterhin auf dem Postweg. Auch hierzu bitten wir um eine kurze Nachricht an Bescheide@dd-kollegen.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


