Grundsteuererklärung: Fristverlängerung bis 31.01.2023

Am 13.10.2022 haben die Finanzminister der Länder entschieden, dass die Abgabefrist für
die Grundsteuer-Feststellungserklärung um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert wird.

Seit dem 01.07.2022 nehmen die Finanzbehörden die Erklärungen zur Feststellung der
Grundsteuerwerte auf dem 01.01.2022 elektronisch entgegen.

Ursprünglich sollten alle Grundstückseigentümer ihre Erklärungen bis zum 31.10.2022 einreichen.
Allerdings war bis Anfang Oktober 2022 noch nicht einmal jeder dritte Haus- und
Wohnungsbesitzer dieser Verpflichtung nachgekommen.

Durch die Verlängerung der Abgabefrist sollen die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater
entlastet werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.

Um die Einreichung bis zum 31.01.2023 gewährleisten zu können, benötigen wir die ausgefüllte
Checkliste sowie die notwendigen Unterlagen bis spätestens 01.12.2022.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte unserem Informationsmerkblatt.

Die Dokumente können Sie hier herunterladen:

Informationsmerkblatt
Checkliste

Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dicks-Domin & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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