Handlungsbedarf noch im Dezember- Kurzarbeit (erneut) anzeigen!

… und Überblick zu den Corona-Hilfen

Kurzarbeit

Durch den erneuten Lockdown im Dezember werden wieder viele Unternehmen Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden müssen. Das gilt immer, wenn seit dem letzten Kurzarbeitergeldbezug eine Unterbrechung von drei Monaten vorliegt oder die ursprüngliche Anzeigedauer auf Kurzarbeit in Kürze abläuft oder bereits abgelaufen ist. Damit die betroffenen Unternehmen sehr schnell das Kurzarbeitergeld anzeigen und anschließend beantragen können, empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit die Nutzung der Online-Formulare.


Wann besteht zum Beispiel Handlungsbedarf:

  • Betriebe, die vor mehr als drei Monaten Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit neu anzeigen.
  • Alle Betriebe, die erstmals von Kurzarbeit betroffen sind, müssen Kurzarbeit anzeigen.
  • Betriebe, die noch kein Kurzarbeitergeld bezogen haben und im Dezember von einem Arbeitsausfall betroffen sind, müssen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Die Anzeige muss spätestens in dem Monat erfolgen, in dem das Unternehmen von Kurzarbeit betroffen ist.
  • Betriebe, deren bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit im Dezember endet, müssen im Januar 2021 Kurzarbeitergeld neu anzeigen.
  • Wenn der bisher anerkannte Bewilligungszeitraum den Januar 2021 nicht mehr umfasst, ist die Fortsetzung der Kurzarbeit gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen sowie die Dauer und Ausfallgründe darzulegen. Hierbei müssen arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Kurzarbeit (z.B. einzelvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen) ggf. verlängert werden, wenn diese zeitlich befristet waren und den Januar 2021 nicht umfassen.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder unter den
nachfolgenden Links:

Sachsen: Tausende Unternehmen müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, Agentur für Arbeit
Chemnitz, Pressemitteilung – lifePR

oder

Kurzarbeitergeld: aktuelle Informationen (arbeitsagentur.de)

Überblick zu den Corona-Hilfen

Eine Infografik zu den aktuellen Corona-Hilfen und Zuschüssen neben allen aktuellen
Informationen hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Den aktuellen Link finden Sie hier:

Bundesfinanzministerium – Infografik: Schnelle Zuschüsse für jeden Corona-Monat

Haben Sie Fragen zur Kurzarbeit, den Corona-Hilfen oder benötigen Sie Unterstützung, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dicks-Domin & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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