Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld auf sein Konto einzahlen will, muss seit Anfang August gegenüber der Bank nachweisen, woher das Geld stammt. Dies gilt auch bei der Einzahlung mehrerer Teilbeträge, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.
Allerdings sollen gewerbliche Kunden davon „in der Regel“ nicht betroffen sein.
Hintergrund der Neuregelung ist die Erschwerung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der Nachweis über die Herkunft des Geldes muss der Hausbank direkt bei der Einzahlung erbracht oder unverzüglich nachgereicht werden. Wird die Herkunft nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen, darf das Kreditinstitut die Transaktion nicht durchführen. Handelt es sich nicht um die eigene Hausbank, sondern um eine andere Bank, ist der Nachweis sogar bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich.
Laut BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eignen sich insbesondere folgende Belege als Nachweis:
- ein aktueller Kontoauszug über die Barauszahlung, wenn sie vom eigenen Konto bei einer anderen Bank oder Sparkasse erfolgt ist,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- ein Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen über Sortengeschäfte,
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise sowie
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dicks-Domin & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH