Neue Regeln für die Grundsteuer

Sehr geehrte Mandanten und Mandantinnen,
 
ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte dem Informationsmerkblatt.
 
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist nach heutigem Stand der 31.10.2022.
 
Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre Grundstücks- und Immobilienwerte übermitteln können, benötigen wir schon jetzt Ihre Mithilfe. Wir bitten Sie, die Checkliste auszufüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen zeitnah an unsere Kanzlei zurückzusenden. Im Anschluss werden wir Ihre Unterlagen prüfen und mit den vorbereitenden Tätigkeiten starten.
 
Informationen zu Ihrem Grundbesitz wie Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche und Grundstücksfläche können Sie zum Beispiel Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem letzten Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid entnehmen. Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Unterlagen per E-Mail zukommen – gerne auch als Scan.
 
Falls wir darüber hinaus weitere Angaben von Ihnen benötigen sollten, fordern wir diese im Anschluss bei Ihnen an.
 
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da.

Die Dokumente können Sie hier herunterladen:

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dicks-Domin und Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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