Ab dem 07.09.2020 gibt es finanzielle Zuschüsse bei:
- Investitionen in digitale Technologien sowie
- Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Die Anträge sind bis 31.12.2023 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu stellen. Allerdings werden nur Vorhaben gefördert, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Gefördert werden mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten.
Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.
Bei Fragen zur Förderung können Sie sich gern an die Mitarbeiter unserer DD Plus am Standort in Glauchau wenden.