Nichtbeanstandungsfrist für Umrüstung von TSE-Kassen läuft zum 31.03.2021 ab

Pflicht zur Umstellung elektronischer Kassensysteme ab 01.01.2020

Bei Verwendung eines elektronischen oder computergestützten Kassensystems oder einer Registrierkasse ist ab dem 01.01.2020 ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem i.S. des § 146a Abs. 1 AO zu verwenden. Dazu muss das elektronische Aufzeichnungssystem durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden.

Mangels technischer Voraussetzungen hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) für diese TSE eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 genehmigt. Darüber hinaus wurde von einzelnen Bundesländern die Übergangsfrist bis 31.03.2021 verlängert.

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass nach Mitteilung des Sächsischen Finanzministeriums Kassensysteme bis zum 31.03.2021 nicht beanstandet werden, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31.08.2020 nachweislich in Auftrag gegeben wurde. Das gilt auch, wenn der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen ist und eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Fristablauf steht unmittelbar bevor

Besonders mit Blick auf cloudbasierte TSE-Lösungen gibt es weiterhin erhebliche Startschwierigkeiten. Durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden bisher zwei Cloud-TSE zertifiziert.*1

Eine allgemeine Nichtbeanstandungsregelung über den 31.03.2021 hinaus ist nicht zu erwarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim zuständigen Finanzamt rechtzeitig ein Antrag auf Fristverlängerung gem. § 148 AO gestellt werden, wenn es nicht möglich ist bis 31.03.2021

  • eine zertifizierte Cloud-TSE zu implementieren und
  • die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Anwenderumgebung umzusetzen.

Empfindliche Strafen

Bitte bedenken Sie, dass der Betrieb einer ungeschützten Kasse nicht rechtmäßig ist und empfindliche Schätzungen sowie das Risiko eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei nicht fristgerechter Umsetzung drohen.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Ihre Dicks-Domin & Kollegen

Steuerberatungsgesellschaft mbH



*1 (Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-undAnerkennung/Listen/Zertifizierte-Produkte-nach-TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/TSE.html)

Stand: März 2021

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