Hat man einen Dienstwagen, nutzt man ihn in der Regel nicht nur beruflich, sondern auch privat, wofür man beim Finanzamt Steuern zahlt. Der zu versteuernde Wert der Privatnutzung kann mit zwei verschiedenen Methoden berechnet werden.
1%-Regelung:
Hier wird für die Privatnutzung 1 % des inländischen Bruttolistenpreises für ein Neufahrzeug als monatlicher Wert angesetzt. Dazu kommt der Arbeitsweg, dabei werden monatlich 0,03% des inländischen Bruttolistenneupreises pro Entfernungskilometer berechnet.
Fahrtenbuch-Methode:
Das Fahrtenbuch kann handschriftlich oder elektronisch geführt werden. Daraus ergibt sich das Verhältnis von Betriebs- und Privatfahrten. Die Kosten werden entsprechend aufgeteilt und der auf private Fahrten entfallende Anteil ist zu versteuern.
E- und Hybridfahrzeuge profitieren zusätzlich von steuerlichen Vorteilen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Anteil der elektrischen Nutzung, Art des Hybridantriebs, Höhe des CO₂-Ausstoßes). Dadurch fällt der zu versteuernde geldwerte Vorteil oft deutlich geringer aus.
Bei uns kann man sich auch individuell berechnen lassen, mit welcher Methode man besser fährt.



